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Новые сначала  Тема: LVS ausgeschaltet - bedingte Haft für Tourenpartner
gaugin
CYKHAX




Не включать бипер - грубейшая халатность. Не уметь пользоваться бипером - халатность. За "убийство по халатности" дают срок. Вот как то так. Надо учиться пользоваться возможностями для повышения собственной безопасности и безопасности окружающих. Если желания совершенствоваться нет - надо просто сидеть дома.

Сообщение было изменено 09 октября 2011 в 23:59

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Nec temere nec timide
09 Октября 2011 23:58      
popeye
Level BLAUEIS




ага! одному ходить нельзя - завалит!
вдвоём ходить - не завалит, так посодют!
09 Октября 2011 20:11      
paniKa
Инструктор




если честно, то пугающе
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Приглашаются грузчики для интересной работы
09 Октября 2011 17:54      
gaugin
CYKHAX




LVS-Gerät einer Tourengeherin war nicht eingeschaltet, ihr Tourenpartner wurde dafür zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt



In Salzburg wurde ein Skitourengeher wegen eines nicht eingeschalteten LVS-Gerätes zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Laut Gericht fuhr er mit seiner - angeblich unerfahreneren Ehefrau - welche das LVS-Gerät ausgeschaltet im Rucksack dabei hatte, einen Hang ab. Dabei löste sich eine Lawine und die Frau starb bei diesem Unfall. Die Frau konnte lange nicht von den Rettern gefunden werden und wurde schlussendlich tot aus den Schneemassen geborgen.

Im Raum stand "fahrlässige Tötung", laut Anklage sollte der Mann den Tod seiner Frau in der Lawine "verschuldet" haben. Der Richter sah das wohl ähnlich und sprach vor allem wegen des nicht eingeschalteten LVS-Geräts dieses Urteil. Obwohl der Verurteilte im Prozess beteuerte, beim Aufstieg die Schneelage geprüft zu haben bzw. steile Hangabschnitte bei der Abfahrt gemieden zu haben, wurde ihm vor allem das nicht eingeschaltete LVS-Gerät zum Verhängnis.

Weder beim ihm, noch bei seiner in der Lawine verunglückten Frau waren die LVS-Geräte eingeschaltet. Das Schneebrett war ca. 80 m breit und soll 250 m lang gewesen sein. Laut Zeitungsberichten hatte es an diesem Tag Lawinenstufe 3 und der Hang war an die 35° steil.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist es für den Bergsport von sehr großer Bedeutung und die Wichtigkeit der Piepskontrolle vor Beginn der Tour wird damit deutlich hervorgehoben. So ist man doch - anhand dieses Urteils - auch für seinen unerfahreneren Tourenpartner mit verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser die korrekt funktionierende Lawinenausrüstung mit führt.

Um solchen Urteilen, die ja evtl. auch privatrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen können (wenn man mit dem Tourenpartner nicht verwandt ist und z.B. die Hinterbliebenen dann klagen) zu entgehen, prüft man in Zukunft sicher ganz genau, welche Ausrüstung der Tourenpartner dabei hat und wie groß seine Erfahrung ist.

Auswirkungen auf andere Alpinsportarten sind noch nicht ganz klar

In wie weit sich dieses Urteil auf andere Bergsport-Spielarten wie Klettern, Klettersteiggehen oder Eisklettern umlegen lässt, ist noch etwas unklar. Ob man bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man z.B. im Wissen, dass der Tourenpartner ein nicht korrektes Klettersteigset hat, werden zukünftige Prozesse zeigen. Ähnlich wie bei der Piepskontrolle ist der Partnercheck beim Klettern und Klettersteiggehen Lehrmeinung und wird ja sehr stark publiziert (Kletterregeln...).

Das Urteil erinnert auch wieder daran, dass man für einen unerfahrenen Tourenpartner, auch ohne Bergführer zu sein, die Verantwortung trägt (Führer aus Gefälligkeit...).

Laut ORF meinte der Verurteilte Skitourengeher: „Wir dachten, wir fahren die sichere Route hinunter. Wir waren sicher, dass wir das nicht brauchen. Meine Frau hat mir auch immer vertraut“. Vertrauen ist gut, Kontrolle wird aber in Zukunft besser sein, um nicht vor dem Richter zu landen. Dieses LVS-Urteil hat aber eine Richtung vorgegeben und dürfte, sofern es von den anderen Instanzen bestätigt wird sicher richtungweisend im Bergsport sein!

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Nec temere nec timide
09 Октября 2011 16:56      
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